Tarifvertrag bau züblin

Eine Lockerung oder Nachsicht, die der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft der anderen Partei gewähren kann, stellt keine Befreiung oder Nachsicht dar, da sie von der ersten Vertragspartei auf eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verzichtet. Der Arbeitgeber erkennt das Recht der ordnungsgemäß gewählten Vertreter der Union an, im Namen der Unionsmitglieder im Einklang mit dieser Vereinbarung im Namen der Unionsmitglieder am Arbeitsplatz zu vertreten und zu konsultieren. Es wird jedoch anerkannt, dass der Arbeitgeber das Recht behält, mit seinen Mitarbeitern zu kommunizieren. Vorbehaltlich ziffer 6.3 haben Gewerkschaftsbüroträger und -vertreter Anspruch auf eine Auszeit während der Arbeitszeit, um das Amt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne dieser Vereinbarung zu nutzen. Die Auszeit für die Amtsträger und gewerkschaftsvertreter wird zwischen den Parteien erörtert, und jede erzielte Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. 5.1.3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass während der Arbeitszeit hauptversammlunge Sitzungen mit Arbeitnehmern in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers stattfinden. Es wird ein Meeting pro Quartal zwischen 16:00 und 18:00 Uhr geben. Diese Zeit kann einvernehmlich geändert werden. Für Hauptversammlungen ist eine Ein-Wochen-Frist erforderlich. Der Arbeitgeber stellt alle geeigneten Einrichtungen zur Verfügung. Ein Gewerkschaftsvertreter trifft sich einmal pro Woche (30 Minuten) an einem Tag und zu vereinbarenzwischen den Parteien mit den Gewerkschaftsmitgliedern auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers. Nach Absprache zwischen den Vertragsparteien werden nach Vereinbarung zusätzliche Tagungen organisiert.

5.1.9 Die Sitzungen des Zweigausschusses finden einmal im Monat statt und umfassen die Büroträger und die Vertreter der Gewerkschaftswahlkreise. Diese Sitzungen finden während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt. Ort, Einhaltung von Zeitintervallen, Transport und sonstige Erfüllungsanforderungen, werden zwischen den Parteien erörtert und Vereinbarungen getroffen. Die Parteien werden sich in gutem Glauben bemühen, eine angemessene und zufriedenstellende Lösung für alle Streitigkeiten zu suchen, die zwischen ihnen entstehen können, und sich verpflichten, alle Streitigkeiten nach den in dieser Vereinbarung genannten Verfahren zu bearbeiten. Die Parteien verpflichten sich, miteinander zu verhandeln oder zu konsultieren, wenn sie davon ausgehen, dass ein Streit entstehen kann, der zu einer Form von Arbeitskampfmaßnahmen führen kann. Die Parteien können diese Vereinbarung einvernehmlich ändern, sofern keine Änderung Wirksam oder wirksam wird, es sei denn, sie ist schriftlich, ordnungsgemäß von den Parteien dieser Vereinbarung unterzeichnet. Die Inhaber und Vertreter der Union haben das Recht, Gewerkschaftsmitglieder während der Arbeitszeit im Sinne dieses Abkommens zu vertreten, ohne Lohnverlust oder Angst vor Viktimisierung. Gewerkschaftsvertreter haben Anspruch auf angemessene bezahlte Auszeit für die Wahrnehmung der in Abschnitt 62 Absatz 4 des Gesetzes genannten Gewerkschaftsaufgaben. Jede der Parteien, die diese Vereinbarung ändern wollen, legt ihre Änderungsvorschläge schriftlich vor, wobei Art, Umfang und Grund für die vorgeschlagene Änderung angegeben sind.

Ungeachtet der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen kann jede Partei das im Gesetz beschriebene Streitverfahren anwenden.